ComplianceHinweisgeberkanal
Nachfolgend erhalten Sie gemäß EU-Hinweisgeberschutz-Richtlinie die Möglichkeit, Gesetzesverstöße über unseren Hinweisgeberkanal zu melden. Bei einem Rechtsverstoß handelt es sich gemäß der EU-Richtlinie um Handlungen und Unterlassungen, die gegen EU-Recht verstoßen und in einen der nachfolgenden Bereiche fallen:
- Öffentliches Auftragswesen
- Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
- Produktsicherheit- und konformität
- Verkehrssicherheitsschutz
- Umweltschutz
- Lebensmittelsicherheit
- Verbraucherschutz
- Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten
- Sicherheit von Netz- und Informationsdiensten
Weiter regelt die Richtlinie auch, um welche Personen es sich bei einem Hinweisgeber handeln kann. Hierbei kann es sich u.a. um nachfolgende handeln:
- Arbeitnehmer*innen, auch ehemalige, einschließlich Beamt*innen
- ehrenamtliche Mitarbeiter*innen
- Bewerber*innen
- Praktikant*innen
- Dienstleister und deren Mitarbeiter*innen
- Anteilseigener*innen und Personen, die dem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgan eines Unternehmens angehören
- aber auch: Dritte, die mit Hinweisgebern in Verbindung stehen und in einem beruflichen Kontext Repressalien erleiden könnten (z.B. Kolleg*innen)
Zwar hat Deutschland die EU-Richtlinie noch nicht in ein deutsches Gesetz umgesetzt, jedoch hat die neue Bundesregierung bereits einen Gesetzesentwurf erstellt. Dieser sieht vor, nicht nur Verstöße nach EU-Recht zu erfassen, sondern auch Verstöße nach nationalem Recht. Hierzu zählen strafbewehrte Verstöße, bußgeldbewehrte Verstöße, bei denen die verletzte Vorschrift dem Schutz der Beschäftigten dient und sonstige Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder. Sobald der Gesetzesentwurf verabschiedet ist, werden die oben aufgelisteten Bereiche aktualisiert und um die neu bestimmten Bereiche erweitert.
Durch Ihre Meldung wird es der Geschäftsführung der Arbeits- und Wohnstätten GmbH THERAPEUTIKUM ermöglicht, das Fehlverhalten einzelner Personen frühzeitig zu erkennen, diesem entgegenzuwirken und die Organisation so vor größeren Schäden zu bewahren. Eine Verpflichtung zur Verfolgung von Meldungen, die nicht vom sachlichen Anwendungsbereich erfasst sind, gibt es hingegen nicht und werden daher auch nicht bearbeitet.
Ihr Anliegen ist in hohem Maße schutzbedürftig. Arbeitsrechtliche Konsequenzen oder sonstige Repressalien brauchen Sie nicht zu befürchten. Dies ist durch unternehmensinterne Regelungen sichergestellt und wäre nach dem Gesetz unzulässig, sofern die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
1. Wahrheitsgehalt der Information
Sie hatten hinreichenden Grund zur Annahme, dass die gemeldeten Informationen über Verstöße zum Zeitpunkt der Meldung der Wahrheit entsprachen.
2. Sachlicher Anwendungsbereich eröffnet
Bei dem gemeldeten Verstoß handelt es sich um eine Handlung oder Unterlassung, die in einen der oben genannten Bereiche fällt.
3. Nutzung des zulässigen Meldeweges
Sie haben für die Hinweismeldung unseren Hinweisgeberkanal genutzt. Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit die zuständige Behörde zu kontaktieren, welche gemäß EU-Hinweisgeberschutz-Richtlinie durch die einzelnen Mitgliedsstaaten im jeweiligen Land geschaffen werden muss. Da die Umsetzung der EU-Richtlinie in ein nationales Gesetz noch aussteht, fehlt es jedoch noch an dieser Behörde. Sobald diese bestimmt ist, werden wir Sie hier darüber informieren.
Die Bearbeitung Ihrer Meldung erfolgt durch die von uns beauftragte Leu Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Heinrich-Hoffmann-Straße 3, 60528 Frankfurt am Main.
Diese unterstützt uns bei der Entgegennahme von Hinweismeldungen sowie bei der Durchführung von Folgemaßnahmen. Die Vertraulichkeit Ihrer Person und Integrität in Bezug auf den geschilderten Sachverhalt (keine Weiterleitung an unberechtigte Personen oder sonstige Offenlegung) ist dabei stets gewahrt.
Inhaltlich wird jede eingehende Meldung sorgfältig geprüft und bewertet. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass dabei zunächst die Unschuldsvermutung in Bezug auf die angezeigte Person bzw. den Vorwurf gilt. Über alle ergriffenen Folgemaßnahmen werden wir Sie unterrichten. Im Rahmen unserer Prüfung kann es erforderlich sein, mit Ihnen bei Rückfragen in Kontakt zu treten.
Für die Meldung bzw. Offenlegung von wissentlich falschen Informationen, sieht der Richtliniengeber neben dem Verlust des Schutzanspruches auch Sanktionen sowie Schadensersatzansprüche vor.
Bitte nutzen Sie für die Abgabe einer internen Hinweismeldung ausschließlich den Hinweisgeberkanal der Arbeits- und Wohnstätten GmbH THERAPEUTIKUM. Hierdurch kann gewährleistet werden, dass die Vertraulichkeit Ihrer Person und Integrität in Bezug auf den geschilderten Sachverhalt stets gewahrt wird und nur die Personen Einblick in Ihre Meldung erhalten, die dazu bestimmt sind.
Unser Hinweisgeberkanal ist unter nachfolgendem Link erreichbar:
Ihre Ansprechperson

Hans Dirk Androwsky
Gesamtleitung Personal
Fon 07131. 5086-403
Fax 07131. 5086-402

Infomaterial
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