AktuellesMobbing und Diskriminierung

Mittwoch, 10. Juni 2015


Das THERAPEUTIKUM war 2015 Mitunterzeichner der Charta der Vielfalt. 

Abbildung: Mobbing und Diskriminierung

Die Charta der Vielfalt ist eine 2006 veröffentlichte Selbstverpflichtung und ein Verein unter Schirmherrschaft der Bundeskanzlerin, der sich für ein vorurteilsfreies Arbeitsumfeld einsetzt.

Wir haben uns damit verpflichtet, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem alle Beschäftigten die gleiche Wertschätzung und Förderung erfahren, unabhängig von Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität.

Der Schutz vor Diskriminierung und Mobbing am Arbeitsplatz ist durch das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) im Arbeitsrecht verankert. Jeder Beschäftigte darf sich bei Ungleichbehandlung, Diskriminierung und Mobbing offiziell beschweren.

Dazu kann sich jeder Beschäftigte an den Vorgesetzten oder unseren Betriebsrat wenden.


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