MaßnahmenSo bilden wir aus
Sie haben eine psychische Beeinträchtigung und sind erwerbsunfähig? Heißt, Sie sind nur weniger als drei Stunden pro Tag arbeitsfähig? Dann starten Sie zunächst mit einem Eingangsverfahren, um Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten festzustellen.
Nach der Feststellung Ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten, wechseln Sie in den Berufsbildungsbereich. Hier haben Sie die Möglichkeit, berufsspezifische Fachkenntnisse zu erlangen. Zudem bieten wir Ihnen eine große Auswahl an arbeitsbegleitenden Maßnahmen.
Dazu gehören persönlichkeitsfördernde, therapeutische und beruflich qualifizierende Angebote, wie Sport- und Bewegungsangebote, Angebote zum Thema soziale Kompetenz oder psychische Resilienz und jede Menge mehr. Gemeinsam mit Ihnen stärken wir hier auch Ihr Durchhaltevermögen, Ihre Konzentration und Belastbarkeit.
Zugangsvoraussetzungen
Sie möchten trotz Ihrer psychischen Beeinträchtigung wieder begleitet und gefördert am Arbeitsleben teilhaben? Dann müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie sind volljährig
- Bei Ihnen wurde eine seelische Behinderung festgestellt, da Sie beispielsweise an einer Schizophrenie, Depressionen, Angst- und Zwangserkrankungen oder schweren Persönlichkeitsstörungen leiden
- Bei Ihnen steht keine Suchtproblematik im Vordergrund
Ablauf
Unser Eingangsverfahren
Wir fördern Sie, wo immer es geht. Im Eingangsverfahren ermitteln wir mit Ihnen gemeinsam durch Projektarbeiten aus verschiedenen Berufsbildern, welche berufsfördernden und ergänzenden Maßnahmen für Sie möglich sind — und welche berufliche Tätigkeit Ihren Fähigkeiten entspricht.
Unser Berufsbildungsbereich
Ganz nach dem Motto „Stärken stärken“ vertiefen Sie im Berufsbildungsbereich Ihre Kenntnisse. Und entwickeln Ihre Leistungs- und Erwerbsfähigkeit weiter. Anschließend gehen wir Ihre möglichen Wege der (Wieder-)Eingliederung in den Arbeitsmarkt — z.B. mit Praktika — aktiv an. Sollte der Übergang (noch) nicht gelingen, können Sie in diesem Fall in den Arbeitsbereich wechseln.
Finanzierung und Dauer
Sowohl für das Eingangsverfahren als auch für den Berufsbildungsbereich erfolgt der Zugang in der Regel über die Agentur für Arbeit oder über die Rentenversicherung. Die Dauer des Eingangsverfahren liegt üblicherweise bei 3 Monaten. Die Dauer des Berufsbildungsbereichs bei maximal 24 Monaten.
Begleitung
Wir lassen Sie nicht allein. In der gesamten Zeit, in der Sie bei uns sind, begleitet Sie unser multiprofessionelles Team bei rechtlichen, sozialen und therapeutischen Fragen.
Ihre Ansprechperson für Heilbronn
Susanne Hagner
Teamassistenz Begleitender Dienst
Fon 07131. 5086-640
Fax 07131. 5086-650
Ihre Ansprechperson für Öhringen
Claudia de Roos-Wagner
Teamassistenz Begleitender Dienst
Fon 07941. 9471-143
Fax 07941. 9471-150
Weitere Inhalte im Bereich „Maßnahmen“
Zulassung
Die Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen (DQS), bescheinigt, dass das Therapeutikum ein zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung ist und ein Qualitätsmanagement anwendet, das die Forderungen des §2 der Rechtsverordnung zum SGB III (AZAV) erfüllt.