MaßnahmenAusbildung


Sie haben eine psychische Beeinträchtigung und sind weniger als drei Stunden pro Tag auf dem Arbeitsmarkt arbeitsfähig, also erwerbsunfähig. Dann starten Sie mit einem Eingangsverfahren um Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten festzustellen.

Danach wechseln Sie in den Berufsbildungsbereich. Neben der Vermittlung von berufsspezifischen Fachkenntnissen werden arbeitsbegleitend verschiedene Maßnahmen angeboten.

Dazu gehören persönlichkeitsfördernde, therapeutische und beruflich qualifizierende Angebote wie Sport- und Bewegungsangebote, und Angebote zu sozialer Kompetenz oder psychischer Resilienz und vieles mehr. Hier werden Sie auch unterstützt im Durchhaltevermögen, in der Konzentration und der Belastbarkeit.


Zugangsvoraussetzungen

Wenn Sie trotz Ihrer psychischen Beeinträchtigung wieder begleitet und gefördert am Arbeitsleben teilhaben möchten, sollten folgende Voraussetzungen gegeben sein:

  • Sie sind volljährig.
  • Bei Ihnen wurde eine seelische Behinderung festgestellt, da Sie beispielsweise an einer Schizophrenie, Depressionen, Angst- und Zwangserkrankungen oder schweren Persönlichkeitsstörungen leiden.
  • Bei Ihnen steht keine Suchtproblematik im Vordergrund.

Ablauf

Eingansgverfahren

Durch Projektarbeiten aus verschiedenen Berufsbildern ermitteln wir gemeinsam, welche berufsfördernden und ergänzenden Maßnahmen für Sie in Betracht kommen und welche berufliche Tätigkeit Ihren Fähigkeiten entspricht.

Berufsbildungsbereich

Sie vertiefen Ihre Kenntnisse und entwickeln Ihre Leistungs- und Erwerbsfähigkeit. Dann konkretisieren wir mögliche Wege der (Wieder-)Eingliederung in den Arbeitsmarkt u. a. mit Praktika. Gelingt der Übergang (noch) nicht, können Sie in den Arbeitsbereich wechseln.

Finanzierung und Dauer

Für das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich erfolgt der Zugang in der Regel über die Agentur für Arbeit oder die Rentenversicherung. Das Eingangsverfahren dauert üblicherweise 3 Monate und der Berufsbildungsbereich maximal 24 Monate.

Begleitung

Während Sie bei uns sind, werden Sie in rechtlichen, sozialen und therapeutischen Fragen durch ein multiprofessionelles Team begleitet.


Ihre Ansprechperson für Heilbronn

Profilbild: Susanne Hagner

Susanne Hagner

Sekretariat Begleitender Dienst WfbM

Fon 07131. 5086-640
Fax 07131. 5086-650

Profilbild: Susanne Hagner

Ihre Ansprechperson für Öhringen

Profilbild: Claudia de Roos-Wagner

Claudia de Roos-Wagner

Begleitender Dienst WfbM

Fon 07941. 9471-143
Fax 07941. 9471-150

Profilbild: Claudia de Roos-Wagner

Zulassung

DQS Arbeitsmarktinstrumente AZAV

Die Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen (DQS), bescheinigt, dass das Therapeutikum ein zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung ist und ein Qualitätsmanagement anwendet, das die Forderungen des §2 der Rechtsverordnung zum SGB III (AZAV) erfüllt.

Zertifikat AZAV (PDF · 45,00 KB)

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